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2. Buch Mose 21:33

Regeln für Sklaven, Mörder und andere Vergehen

So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,{~}

Ganzes Kapitel lesen 2. Buch Mose 21:33

Benachbarte Verse

Vorheriger Vers

2. Buch Mose 21:32

Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Nächster Vers

2. Buch Mose 21:34

so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein.{~}

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