2. Buch Mose 30:14
Das Bronzegewölbe und der Räucheraltar
2. Buch Mose 30:14
Wer in der Zahl ist von zwanzig Jahren und darüber, der soll solch Hebopfer dem HERRN geben.{~}
Benachbarte Verse
Vorheriger Vers
2. Buch Mose 30:13
Es soll aber ein jeglicher, der in der Zahl ist, einen halben Silberling geben nach dem Lot des Heiligtums(ein Lot hat zwanzig Gera). Solcher halber Silberling soll das Hebopfer des HERRN sein.
Nächster Vers
2. Buch Mose 30:15
Der Reiche soll nicht mehr geben und der Arme nicht weniger als den halben Silberling, den man dem HERRN zur Hebe gibt für die Versöhnung ihre Seelen.