2. Buch Mose 21:35
Regeln für Sklaven, Mörder und andere Vergehen
2. Buch Mose 21:35
Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.
Benachbarte Verse
Vorheriger Vers
2. Buch Mose 21:34
so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein.{~}
Nächster Vers
2. Buch Mose 21:36
Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben.