Josua 20:7
“Da heiligten sie Kedes in Galiläa, auf dem Gebirge Naphthali, und Sichem auf dem Gebirge Ephraim und Kirjath-Arba, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda;”
Kontext: Josua 20
5Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, sollen sie den Totschläger nicht in seine Händeübergeben, weil er unwissend seinen Nächsten geschlagen hat und ist ihm zuvor nicht feind gewesen.{~}{~}
6So soll er in der Stadt wohnen, bis daß er stehe vor der Gemeinde vor Gericht, und bis daß der Hohepriester sterbe, der zur selben Zeit sein wird. Alsdann soll der Totschläger wiederkommen in seine Stadt und in sein Haus, zur Stadt, davon er geflohen ist.{~}
7Da heiligten sie Kedes in Galiläa, auf dem Gebirge Naphthali, und Sichem auf dem Gebirge Ephraim und Kirjath-Arba, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda;
8und jenseit des Jordans, da Jericho liegt, gegen Aufgang, gaben sie Bezer in der Wüste auf der Ebene aus dem Stamm Ruben und Ramoth in Gilead aus dem Stamm Gad und Golan in Basan aus dem Stamm Manasse.
9Das waren die Städte, bestimmt allen Kindern Israel und den Fremdlingen, die unter ihnen wohnten, daß dahin fliehe, wer eine Seele unversehens schlägt, daß er nicht sterbe durch den Bluträcher, bis daß er vor der Gemeinde gestanden sei.
Über Josua 20: Städte der Zuflucht

Josua setzt Städte der Zuflucht für diejenigen, die versehentlich jemanden getötet haben, zur Seite.
Kommentar
Das Kapitel 20 des Buches Josua ist eine Fortsetzung der Erzählung aus dem vorherigen Kapitel, in dem Gott Josua befiehlt, Städte der Zuflucht für diejenigen zu bestimmen, die versehentlich Totschlag begangen haben. In diesem Kapitel folgt Josua Gottes Befehl und bestimmt sechs Städte der Zuflucht, drei auf jeder Seite des Jordanflusses.
Die Städte der Zuflucht waren dazu gedacht, einen sicheren Hafen für diejenigen zu bieten, die versehentlich Totschlag begangen hatten. Die Städte sollten ein Zufluchtsort für diejenigen sein, die jemanden versehentlich getötet hatten, damit sie vor der Rache der Familie des Opfers geschützt werden konnten. Dies war eine Art, Gerechtigkeit sicherzustellen und die Unschuldigen vor den Konsequenzen ihrer Handlungen zu schützen.