Numeri 35:27
“und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein.”
Kontext: Numeri 35
25Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligenÖl gesalbt hat.
26Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist,
27und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein.
28Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen.
29Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen,überall, wo ihr wohnt.
Über Numeri 35: Städte für die Leviten

Gott befiehlt den Israeliten, Zufluchtsstädte zu benennen, wo diejenigen, die unbeabsichtigt getötet haben, Schutz suchen können.
Kommentar
In Numeri 35 fordert der Herr Mose auf, Städte der Zuflucht für jene einzurichten, die unbeabsichtigt Totschlag begangen haben. Diese Städte sollen sich über das ganze Land Israel erstrecken, und der Herr gibt spezifische Anweisungen, wie sie eingerichtet und genutzt werden sollen.
Der Herr erklärt, dass die Städte der Zuflucht ein sicherer Ort für jene sein sollen, die unbeabsichtigt Totschlag begangen haben. Wenn jemand versehentlich einen anderen Menschen tötet, kann er in eine dieser Städte fliehen und vor dem Bluträcher sicher sein. Der Herr erklärt auch, dass die Städte der Zuflucht ein Ort der Gerechtigkeit sein sollen, wo der unbeabsichtigte Totschläger vor Gericht gestellt und gerichtet werden kann.