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Römer 13:6

Die Pflicht, den Behörden zu gehorchen

Römer 13:6

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Derhalben müßt ihr auch Schoß geben; denn sie sind Gottes Diener, die solchen Schutz handhaben.

Benachbarte Verse

Vorheriger Vers

Römer 13:5

Darum ist's not, untertan zu sein, nicht allein um der Strafe willen, sondern auch um des Gewissens willen.

Nächster Vers

Römer 13:7

So gebet nun jedermann, was ihr schuldig seid: Schoß, dem der Schoß gebührt; Zoll, dem der Zoll gebührt; Furcht, dem die Furcht gebührt; Ehre, dem die Ehre gebührt.

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